bewusstlosigkeit_header.jpg Foto: S. Schleicher / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Erste Hilfe
  3. Kleiner Lebensretter

Bewusstlosigkeit

Bei einer Bewusstlosigkeit sind natürliche Schutzreflexe wie beispielsweise der Schluck- oder Hustenreflex ausgeschaltet. Flüssigkeiten wie beispielsweise Blut oder Erbrochenes können hierdurch in die Atemwege gelangen. Auch ist die gesamte Muskulatur erschlafft, was dazu führen kann, dass die Zunge die Atemwege verschließt. Der Betroffene droht zu ersticken.

Es besteht akute Lebensgefahr!

Erkennen

  • Keine Reaktion auf deutliche Ansprache und vorsichtiges Rütteln an den Schultern
  • Muskulatur ist erschlafft

Maßnahmen

  • Betroffenen ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen.
  • Bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
  • Atmung prüfen!
  • Falls normale Atmung vorhanden: Stabile Seitenlage, dann Notruf 112.
  • Betroffenen zudecken.
  • Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
Bewusstlosigkeit Foto: S. Schleicher / DRK e.V.

Alle Rotkreuz-Angebote kostenfrei auf einen Blick.
  • Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
  • In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
    • Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt
    • Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind
    • Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist
    • Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.
Bewusstlosigkeit Foto: S. Schleicher / DRK e.V.

Vorgehen beim Auffinden einer Person

  • Betroffenen ansprechen und anfassen, um Bewusstsein zu überprüfen.
  • Bei Bewusstlosigkeit laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen.
  • Atmung prüfen!
  • Falls normale Atmung vorhanden: Stabile Seitenlage, dann Notruf 112.
  • Betroffenen zudecken.
  • Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes beruhigen, betreuen, trösten und beobachten, wiederholt Bewusstsein und Atmung prüfen!
  • Atemwege freimachen durch Neigen des Kopfes nach hinten bei gleichzeitigem Anheben des Kinns.
  • In dieser Position wird die Atemkontrolle durch Sehen, Hören und Fühlen durchgeführt:
    • Sehen, ob der Brustkorb sich hebt und senkt
    • Ohr über Mund und Nase des Betroffenen legen und hören, ob Atemgeräusche vorhanden sind
    • Dabei mit der Wange prüfen, ob Luftstrom des Betroffenen fühlbar ist
    • Die Atmung wird längstens zehn Sekunden kontrolliert.

Wenn keine normale Atmung feststellbar ist oder daran Zweifel bestehen, ist bei einer bewusstlosen Person von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann muss umgehend mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden.